Jest tu 3 rzemieślników z Jeleniej G. (Fuchs, Bergamendi, Stolle), których nazwiska są do odczytania, ale reszta w minimalnym lub prawie żadnym zakresie. Proszę o pomoc w przetłumaczeniu
https://www.fotosik.pl/zdjecie/febab474720494af
https://www.fotosik.pl/zdjecie/c85012858d482afb
https://www.fotosik.pl/zdjecie/e291e225bdb1b982
Czy jest ktoś kto umie to odcyfrować ? Z góry ogromnie dziękuję za pomoc
proszę o pomoc w tłumaczeniu dokumentu dawnego rzemiosła
Moderatorzy: elgra, maria.j.nie
-
Kalina2012
- Posty: 2
- Rejestracja: wt 09 paź 2018, 19:50
proszę o pomoc w tłumaczeniu dokumentu dawnego rzemiosła
odpisałem dwie strony.
z powodu słabej ostrości mogą być błędne odczyty.
Actum Hirschberg den 30ten Januatr 1794
Es erscheinen hiesigen 3 Pfefferküchler, nahmlich:
1. Can: może Con: [chyba skrót jakiejs funkcji] Gottfried Stolle,
2. Johann Traugott Samuel Fuchs,
3. Carl Friedrich Bergamedi,
und machen folgenden Vortrag:
Die hiesige Stadt habe bekundtlich das Recht zum Pfefferkuchen-Tische
und der Magistrat habe solches Zeitheer gegen einen iährlich Zinß
von 16 Reichsthaler an sie Comparenten und ihre Vorfahren verpachtet.
Mit einem Zeit oder /albo der/ auff Erbpacht aber wären große Beschwerten und Risico
verknüpft, indem ihr Gewerbe sich nicht auff gewiße Zeit einschränckten ließen? wenn
ein Mann unsere Familie sich davon ernähren sollten.
Ueberdem aber eine Kostbare Geselschafft dazu erfordert wurde, die weder leicht angeschaft,
mach nach dem Tode leicht veräusert werden könnten.
Sie thäten daher: den Vorschlag daß ihnen, um ihr Gewerbe nur Sicherheit zu begründen,
das Recht zum Pfefferkuchen Gewerbe in drey Tischen oder Bäncken eigenthümlich
überlaßen werden mächte und zwar unter folgenden Bedingungen:
1. daß sein das ausschließende Recht erhielten und sich neben ihnen in der Stadt
und deren Bann=Meile wierter kein Pfefferküchler etablieren und sein Gewerbe treiben dürfen,
2. Daß Jacke anziehende Pfefferküchler von einem der drei Privilegirten , die Banck oder Tisch
Gerechtigkeit verkaufen müßen, bevor er sein Gewerbe treiben dürfe.
3. daß zwar den fremden Pfefferküchler=Meisters nach wie vor? frei bleiben möge, die
hiesigen Jahrmärckte zu Frequentiren und ihre Waaren in den gesetzten Jahrmärcke Tagen
fiel zu haben, daß aber weder Fremden noch Einheimischen erlaubt seyn dürfe, außer Jahrmärckten
Pfefferküchler Waaren einzuführen und zu verkaufen, waren sie ebenfalls in Absicht des Nürnberges
Pfefferkuchen eine Ausnahme machen wurden, ab sie ihn gleich ebenfalls zu fabriciren im Stande
wären.
4. daß ihnen die Wachs Arbeit verfertigen und zu verkaufen nach wie vor seinen gleich nicht
ausschliesend frei bleiben müßen,
5. daß keiner von ihnen dreyen in eine Gaße ziehen dürfe, vor bereits ein Anderer von ihnen wohnt.
6. daß keinem von ihnen erlaubt seyn müße andere Küchler Waare als die er selbst gemacht,
fiel zu haben ausgenommen be.. lub de... lichen Nürnberger Pfefferkuche solls...
Pozdrawiam
Roman M.
z powodu słabej ostrości mogą być błędne odczyty.
Actum Hirschberg den 30ten Januatr 1794
Es erscheinen hiesigen 3 Pfefferküchler, nahmlich:
1. Can: może Con: [chyba skrót jakiejs funkcji] Gottfried Stolle,
2. Johann Traugott Samuel Fuchs,
3. Carl Friedrich Bergamedi,
und machen folgenden Vortrag:
Die hiesige Stadt habe bekundtlich das Recht zum Pfefferkuchen-Tische
und der Magistrat habe solches Zeitheer gegen einen iährlich Zinß
von 16 Reichsthaler an sie Comparenten und ihre Vorfahren verpachtet.
Mit einem Zeit oder /albo der/ auff Erbpacht aber wären große Beschwerten und Risico
verknüpft, indem ihr Gewerbe sich nicht auff gewiße Zeit einschränckten ließen? wenn
ein Mann unsere Familie sich davon ernähren sollten.
Ueberdem aber eine Kostbare Geselschafft dazu erfordert wurde, die weder leicht angeschaft,
mach nach dem Tode leicht veräusert werden könnten.
Sie thäten daher: den Vorschlag daß ihnen, um ihr Gewerbe nur Sicherheit zu begründen,
das Recht zum Pfefferkuchen Gewerbe in drey Tischen oder Bäncken eigenthümlich
überlaßen werden mächte und zwar unter folgenden Bedingungen:
1. daß sein das ausschließende Recht erhielten und sich neben ihnen in der Stadt
und deren Bann=Meile wierter kein Pfefferküchler etablieren und sein Gewerbe treiben dürfen,
2. Daß Jacke anziehende Pfefferküchler von einem der drei Privilegirten , die Banck oder Tisch
Gerechtigkeit verkaufen müßen, bevor er sein Gewerbe treiben dürfe.
3. daß zwar den fremden Pfefferküchler=Meisters nach wie vor? frei bleiben möge, die
hiesigen Jahrmärckte zu Frequentiren und ihre Waaren in den gesetzten Jahrmärcke Tagen
fiel zu haben, daß aber weder Fremden noch Einheimischen erlaubt seyn dürfe, außer Jahrmärckten
Pfefferküchler Waaren einzuführen und zu verkaufen, waren sie ebenfalls in Absicht des Nürnberges
Pfefferkuchen eine Ausnahme machen wurden, ab sie ihn gleich ebenfalls zu fabriciren im Stande
wären.
4. daß ihnen die Wachs Arbeit verfertigen und zu verkaufen nach wie vor seinen gleich nicht
ausschliesend frei bleiben müßen,
5. daß keiner von ihnen dreyen in eine Gaße ziehen dürfe, vor bereits ein Anderer von ihnen wohnt.
6. daß keinem von ihnen erlaubt seyn müße andere Küchler Waare als die er selbst gemacht,
fiel zu haben ausgenommen be.. lub de... lichen Nürnberger Pfefferkuche solls...
Pozdrawiam
Roman M.
-
Kalina2012
- Posty: 2
- Rejestracja: wt 09 paź 2018, 19:50
proszę o pomoc w tłumaczeniu dokumentu dawnego rzemiosła
OOOOOOgromnie dziękuję i wielki szacunek za umiejętność odczytania tego pisma !!!!!
-
elgra

- Posty: 5217
- Rejestracja: czw 01 maja 2008, 21:23
- Podziękował: 2 times
- Otrzymał podziękowania: 8 times
Jak dziękować.
Najprościej podziękować edytując temat przez dopisanie w nim "- ok"
https://genealodzy.pl/PNphpBB2-viewtopic-t-69264.phtml
Najprościej podziękować edytując temat przez dopisanie w nim "- ok"
https://genealodzy.pl/PNphpBB2-viewtopic-t-69264.phtml
Pozdrawiam, Elżbieta Grabowska z d. Cibińska
moje parafie:Cierno Oksa Węgleszyn Nagłowice (świętokrzyskie)
i Wysocice Sieciechowice (małopolskie) okolice
moje parafie:Cierno Oksa Węgleszyn Nagłowice (świętokrzyskie)
i Wysocice Sieciechowice (małopolskie) okolice
