Dokument z Auschwitz - prośba o przetłumaczenie
: wt 09 lut 2010, 21:20
Witam,
Prośba o dokładne przetłumaczenie listu z Auschwitz dot. zwrotu (chyba) rzeczy osobistych zmarłego więźnia. Niektórych wyrazów niestety nie mogę znaleźć w słownikach.
"Urschriftlich
(...)
Mit dem Bemerken zurückgesant, daß die Nachlaßsachen Ihres im hiesigen Lager verstorbenen n(? lub h)emannes bereits am 5.8.1941 an die einweisende Dienststelle, d.i. an den Kommandeur der Sicherheitspolizei und des S.D. Lublin zwecks Aushändingung an die Hinterblieben abgesandt wurde.
Der Leiter der Verwaltung des Konzentrationslagers Auschwitz
SS - Untersturmführer"
Jeśli można proszę również o przetłumaczenie tekstu, który znajdował się na każdym liście/kartce pocztowej wysyłanej z Oświęcimia (wersja z maja 1941 roku)
"Konzentrationslager Auschwitz
Folgende Anordnungen sind beim Schriftverkehr mit Gefangenen zu beachten:
1. Jeder Schutzhäftling darf im Monat zwei Briefe oder zwei Karten von seinen Angehörigen empfangen und an sie absenden. Die Briefe an die Gefangenen müssen gut lesbar mit Tinte geschrieben sein und dürfen nur 15 Zeilen auf einer Seite enthalten. Gestattet ist nur ein Briefbogen normaler Größe. Briefumschläge müssen ungefüttert sein. In einem Briefe dürfen nur 5 Briefmarken à 12 Pfg. beigelegt werden. Alles andere ist verboten und unterliegt der Beschlagnahme. Postkarten haben 10 Zeilen. Lichtbilder dürfen als Postkarten nicht verwendet werden.
2. Geldsendungen sind gestattet.
3. Es ist darauf zu achten, daß bei Geld- oder Postsendungen die genaue Adresse, bestehend aus: Name, Geburtsdatum und Gefangenen-Nummer, auf die Sendungen zu schreiben ist. Ist die Adresse fehlerhaft, geht die Post an den Absender zurück oder wird vernichtet.
4. Zeitungen sind gestattet, dürfen aber nur durch die Poststelle des K.L. Auschwitz bestellt werden.
5. Pakete dürfen nicht geschickt werden, da die Gefangenen im Lager alles kaufen können.
6. Entlassungsgesuche aus der Schutzhaft an die Lagerleitung sind zwecklos.
7. Sprecherlaubnis und Besuche von Gefangenen im Konzentrations-Lager sind grundsätzlich nicht gestattet.
Der Lagerkommandant."
Dziękuję bardzo
Paweł
Prośba o dokładne przetłumaczenie listu z Auschwitz dot. zwrotu (chyba) rzeczy osobistych zmarłego więźnia. Niektórych wyrazów niestety nie mogę znaleźć w słownikach.
"Urschriftlich
(...)
Mit dem Bemerken zurückgesant, daß die Nachlaßsachen Ihres im hiesigen Lager verstorbenen n(? lub h)emannes bereits am 5.8.1941 an die einweisende Dienststelle, d.i. an den Kommandeur der Sicherheitspolizei und des S.D. Lublin zwecks Aushändingung an die Hinterblieben abgesandt wurde.
Der Leiter der Verwaltung des Konzentrationslagers Auschwitz
SS - Untersturmführer"
Jeśli można proszę również o przetłumaczenie tekstu, który znajdował się na każdym liście/kartce pocztowej wysyłanej z Oświęcimia (wersja z maja 1941 roku)
"Konzentrationslager Auschwitz
Folgende Anordnungen sind beim Schriftverkehr mit Gefangenen zu beachten:
1. Jeder Schutzhäftling darf im Monat zwei Briefe oder zwei Karten von seinen Angehörigen empfangen und an sie absenden. Die Briefe an die Gefangenen müssen gut lesbar mit Tinte geschrieben sein und dürfen nur 15 Zeilen auf einer Seite enthalten. Gestattet ist nur ein Briefbogen normaler Größe. Briefumschläge müssen ungefüttert sein. In einem Briefe dürfen nur 5 Briefmarken à 12 Pfg. beigelegt werden. Alles andere ist verboten und unterliegt der Beschlagnahme. Postkarten haben 10 Zeilen. Lichtbilder dürfen als Postkarten nicht verwendet werden.
2. Geldsendungen sind gestattet.
3. Es ist darauf zu achten, daß bei Geld- oder Postsendungen die genaue Adresse, bestehend aus: Name, Geburtsdatum und Gefangenen-Nummer, auf die Sendungen zu schreiben ist. Ist die Adresse fehlerhaft, geht die Post an den Absender zurück oder wird vernichtet.
4. Zeitungen sind gestattet, dürfen aber nur durch die Poststelle des K.L. Auschwitz bestellt werden.
5. Pakete dürfen nicht geschickt werden, da die Gefangenen im Lager alles kaufen können.
6. Entlassungsgesuche aus der Schutzhaft an die Lagerleitung sind zwecklos.
7. Sprecherlaubnis und Besuche von Gefangenen im Konzentrations-Lager sind grundsätzlich nicht gestattet.
Der Lagerkommandant."
Dziękuję bardzo
Paweł